Ärztenetze in Hessen

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„Wir brauchen MVZ-Gründerstatus für Arztnetze“

Donnerstag, Januar 25, 2018
Kiel

Praxisnetze sollen künftig Medizinische Versorgungszentren gründen können. Das fordert die Ärztegenossenschaft Nord und sagt: „Niemand kennt die regionale Versorgungs- und Altersstruktur seiner Region besser als ein Praxisnetz.“

Gehring: „Wenn wir warten, bis die begründeten Ausnahmefälle, gemeint ist eine Unterversorgung, festgestellt werden, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hatten in der vergangenen Woche auf dem Kongress „Vernetzte Gesundheit“ in Kiel gefordert, dass der Paragraf 105 Abs. 5 SGB V geändert werden sollte (der änd berichtete). Darin steht, dass Kommunen und – wenn der Gesetzgeber dem Vorschlag folgt – künftig auch Netze in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der KV eigene Einrichtungen zur unmittelbaren medizinischen Versorgung der Versicherten betreiben können.

Dr. Svante Gehring, Vorstand Ärztegenossenschaft Nord, begrüßt diese Initiative, gibt jedoch zu bedenken: „Wenn wir warten, bis die begründeten Ausnahmefälle, gemeint ist eine Unterversorgung, festgestellt werden, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen.“ Die Bemühungen, Sitze in der Region zu halten, sollten daher schon deutlich vor der drohenden Unterversorgung greifen, fordert er.

Der Vorsitzende des Dachverbands der Praxisnetze Schleswig-Holstein, Dr. Stefan Homann, formuliert es noch deutlicher: „Wir können die Versorgung nicht erst einstampfen, um sie hinterher neu aus dem Hut zu zaubern!“ Er sieht die Kopplung an die Unterversorgung ebenfalls nicht als Voraussetzung. Homann weist darauf hin, dass organisierte Praxisnetze schon jetzt die regionale Versorgung sichern. „Niemand kennt die regionale Versorgungs- und Altersstruktur seiner Region besser, als ein Praxisnetz – der Leistungserbringerstatus für Arztnetze ist politischer Wille, der MVZ-Gründerstatus und die Möglichkeit, Ärzte einzustellen, sind konsequente Schritte in diese Richtung“, so Homann.

Gehring und Homann halten daher den Paragrafen 95 SGB V für zielführender, in dem die vertragsärztliche Versorgung generell geregelt wird. „Gehring plädiert für eine Neufassung des Paragrafen, die Ärztegruppen generell erlaube, auch Ärzteorganisationen wie seine Genossenschaft zur Gründung eines MVZ zu mandatieren.