Ärztenetze in Hessen

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Ärztenetze erneuern Forderung nach einem Vertragsnetzstatus zur Sicherung der Versorgungsqualität!

Dienstag, Juni 5, 2018
Fulda

Die Interessengemeinschaft Leistungserbringerstatus, ein Zusammenschluss aus etwa 70 Ärztenetzen, Genossenschaften und Verbänden erneuert ihre Forderungen nach einer Aufwertung der nach §87b SGB V anerkannten Praxis-/Ärztenetze und betont, dass sie auch weiterhin den Status als Vertragsnetz zur Erbringung medizinischer Leistungen anstrebt.

Die Idee einer Ergänzung des §105 Abs. 5 SGB V ist nicht ausreichend. Die vollkommen uneinheitliche und unbefriedigende Anerkennungs- und Förderungspraxis der regionale KV ́en zeigt, dass es einer bundeseinheitlichen und verpflichtenden Lösung für Praxisnetze bedarf. „Dazu brauchen wir Netze auch weiterhin politische Unterstützung. Wir können und wollen Versorgungsstrukturen sichern um diese dann in stabile, freiberufliche Praxen zu überführen. Wir müssen den veränderten Anforderungen an den beruflichen Einstieg junger Ärztinnen und Ärzte gerecht zu werden.“ so Markus Knöfler vom Praxisnetz Herzogtum Lauenburg (PNHL). Der §105 Abs. 5 SGB V sieht „begründete Ausnahmenfälle“ zur Sicherstellung der Versorgung sowie einen Genehmigungsvorbehalt der KV vor. Die Regelung setzt also neben einer wohlwollenden Kassenärztlichen Vereinigung auch bestehende oder drohende Unterversorgung voraus. „Die Versorgung muss also schon für Patienten spürbare Defizite aufweisen, bevor wir Netze dann mit großen Anstrengungen die Versorgung sichern dürfen. Wir wissen alle, dass ein Wiederaufbau deutlich aufwändiger ist, als bestehende Praxen in einen Transformationsprozess zu führen.“ so Wolfgang Hentrich aus der Spitze der AG Leistungserbringerstatus.

Neben der Sicherung von Versorgung müssen Netze direkte Vertragspartner von Kostenträgern und der Kassenärztlichen Vereinigungen in Selektivverträgen werden dürfen. Auch dieser Umstand ist zwingend mit dem Status als Vertragsnetz verknüpft.

Neben dem Engagement in zahlreichen Projekten des Innovationsfonds arbeiten Ärztenetze im regionalen, kleinräumigen Versorgungsmanagement. Wir brauchen eine valide Datenbasis aus GKV- Routinedaten, sowohl der KVen als auch der Krankenkassen um Projekte zielgenau zu planen und auf Unterschiede in Morbidität und Mortalität reagieren zu können. Nicht zuletzt aber auch um die Ergebnisse unserer Arbeit messbar zu machen und damit unsere Netzstrukturen weiter zu entwickeln. Es kann nicht sein, dass z.B. die Techniker Krankenkasse mit hohem Aufwand (und damit Mitteln der Beitragszahler) eine elektronische Akte aufbaut, die für Projektevaluation und Versorgungsentwicklung notwendigen Informationen aber für das Netzmanagement nicht zur Verfügung stehen.“ ergänzt Gabriele Bleul, Geschäftsführerin des Dachverbandes Hessischer Ärztenetze „Hessenmed e.V.“

Die Benchmarking-Ansätze von AOK Bundesverband (QuATRo) und BARMER (BrAVo) sind an dieser Stelle ein guter erster Schritt, aber auch in der Zielstellung viel zu grob, weil das gesamte Netzgebiet umfassend. Eine Mikrosicht oder Differenzierung ist nicht möglich, die Nutzbarkeit ist daher eingeschränkt. Im Rahmen der Fortentwicklung des Innovationsfonds muss ein Datenzentrum für GKV-Routinedaten aufgebaut und für Versorgungsverbünde nutzbar gemacht werden.

Mehr über die Initiative unter www.leistungserbringerstatus.de