Samstag, Juli 1, 2017
Fulda
Heilmittel-Ausnahmegenehmigungen ab 2017 neu geregelt
Der Weg bis zur Abschaffung der Regresse ist noch weit. Einstweilen wurden die Heilmittel-Richtlinie und das Verfahren im Umgang mit Langfristverordnungen und Praxisbesonderheiten geändert. Eine Übersicht über Diagnosen mit besonderem Verordnungsbedarf und eine Liste der Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf (§32, 1a SGB V), beide gültig seit 1.1.2017, finden Sie hier zum download.