Ärztenetze in Hessen

Ärztenetze in Hessen

Ärztenetze in Hessen

Ärztenetze in Hessen

Ärztenetze in Hessen

Ärztenetze in Hessen

Netze brauchen Leistungserbringerstatus

Dienstag, April 25, 2017
Berlin

Gut fünf Monate vor der Bundestagswahl hat die Agentur Deutscher Arztnetze (ADA) ihre Kernforderungen an die Politik vorgelegt. Anerkannte Netze sollen den Status von Leistungserbringern erhalten, um regionale Versorgungsprobleme besser beheben zu können. Zudem wird eine bundesweit einheitliche Netzförderung angemahnt.

„Regionale integrierte Versorgung ist – insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung – die Gesundheitsversorgung von morgen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Netzagentur, Dr. Veit Wambach. Zwar sei das Gesundheitssystem in Deutschland ohne Frage hervorragend, die Versorgungslandschaft sei hingegen extrem heterogen. Sowohl bei den Häufigkeiten bestimmter Erkrankungen als auch bei den Sterblichkeitsraten lassen sich große regionale Unterschiede beobachten. „In Hamburg beispielsweise besteht zwischen verschiedenen Stadtteilen eine Differenz von bis zu zehn Jahren bei der Lebenserwartung. Das ist ein unhaltbarer Zustand“, stellt Wambach fest. Hier würden Praxisnetze und Gesundheitsverbünde ansetzen, da sie die lokale Situation am besten kennen und nahe an den Menschen seien.

Bereits heute gibt es viele hoch entwickelte Arztnetze, die in ihren Regionen wirkungsvoll vorführen, wie durch Vernetzung von Ärzten und anderen Leistungserbringern die Gesundheitsversorgung vor Ort verbessert werden kann. „Damit dies auch in Zukunft gewährleistet werden kann, tritt die Agentur deutscher Arztnetze für eine weitere Stärkung der Netze ein, damit diese in die Lage versetzt werden, das Versorgungsgeschehen vor Ort weiterhin nachhaltig und qualitativ hochwertig gestalten zu können“, betont Wambach.

Netze brauchen Leistungserbringerstatus
Um die regionale Versorgung mitgestalten zu können, bedarf es aus Sicht der Agentur deutscher Arztnetze der Möglichkeit, dass Arztnetze – neben Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren und Kommunen – Arztsitze aufkaufen können. Dafür sollten nach §87b Sozialgesetzbuch (SGB V) anerkannte Praxisnetze einen Leistungserbringerstatus erhalten, der es ihnen ermöglicht, beispielsweise Ärzte einzustellen. „Einzelne Ärztenetze setzen bereits sehr erfolgreich Projekte mit angestellten Ärzten um – aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen basieren diese Projekte jedoch auf individuellen Einzelabsprachen. Hier bedarf es einer umfassenden Regelung“, so Wambach.

Förderpraxis sollte vereinheitlicht werden
Darüber hinaus müsse der gesetzliche Auftrag der im SGB V initiierten Förderung von Netzen durch die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich präzisiert werden. Wambach: „Leider gehen die Kassenärztlichen Vereinigungen hier nicht gleich vor. Während einige dieses Thema sehr ernst nehmen, verhindern andere eine substantielle Förderung, was dazu führt, dass Netze nicht über die nötigen Mittel verfügen, um innovative Projekte voranzutreiben. Eine gesetzliche Präzisierung ist deshalb unumgänglich.“

Weiterhin müssten anerkannte Praxisnetze die Möglichkeit erhalten, regionale Versorgungsaufträge zu übernehmen, um bestehende Defizite und Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auszugleichen. „Dies wäre beispielsweise über die Beleihung eines regionalen Versorgungsauftrages durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung umsetzbar“, so Wambach. Der Ordnungsrahmen der Selbstverwaltung durch die KVen bleibe dabei erhalten.

Schließlich befasst sich das Papier mit den Themen Digitalisierung und interprofessionelle Kooperation. „Die Digitalisierung bringt viele Herausforderungen mit sich, beinhaltet aber auch enorme Chancen. Sie stellt damit neue Anforderungen an den Arzt und das Selbstverständnis des Arztberufes und verändert die Möglichkeiten und Anforderungen aller beteiligten Professionen sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit. Diesen Wandel wollen wir unterstützend begleiten“, so Wambach abschließend.