Ärztenetze in Hessen

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TSVG: Arztnetze dürfen Medizinische Versorgungszentren gründen

Dienstag, Juli 23, 2019
Fulda

Das„Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG) liegt vor: Der Bundestag hat entschieden, dass von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) anerkannte Praxisnetze künftig Medizinische Versorgungszentren (MVZ) betreiben dürfen. Eine Beschränkung auf unterversorgte Gebiete besteht nicht.

Damit hat nun eine weitere politische Forderung, die von den Netzen Hessenmed e.V., Genial eG Lingen und Herzogtum Lauenburg initiiert wurden,  Einzug in die ambulante ärztliche Versorgung gefunden.

Medizinische Versorgungszentren in der Trägerschaft von anerkannten Praxisnetzen bieten die Chance auf Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in der Hand regional verankerter Ärztinnen und Ärzte in freiberuflicher Tätigkeit unabhängig von Kapitalinvestoren. Praxisabgaben können innerhalb der Kollegenschaft erfolgen. Ein Einstieg in die Praxistätigkeit wird durch die Option angestellter Tätigkeit und späterer Selbst­stän­dig­keit in Medizinischen Versorgungszentren erleichtert.

Darüber hinaus stellen Praxisnetz-MVZ eine Chance auf weitere Professionalisierung von Netzen dar. Die Grundidee von Netzen, eine besser koordinierte und kooperative ärztliche Versorgung, lässt sich in einem Praxisnetz-MVZ erheblich effizienter umsetzen.

Dennoch bedauert Hessenmed e. V. und hofft auf Nachbesserung, dass Ärztenetze nach wie vor keine Ärzte oder NÄPA, VerAH oder Agnes im Verbund anstellen dürfen. Dies würde erhebliche Erleichterung für Versorgungsmodelle wie Heimärztin oder aber auch den Einsatz von nicht ärztlichem Praxispersonal bedeutet. Denn für viele, vor allem kleinere Praxen, lohnt sich die Ausbildung und der Einsatz alleine nicht.