Mit der Aufnahme von Praxisnetzen in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V § 87b) im Rahmen des „GKV-Versorgungsstrukturgesetzes“ (GKV-VSG) von 2012 fiel der Startschuss zunächst für die Anerkennung von Praxisnetzen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) entwickelte eine bundesweite Rahmenvorgabe als Grundlage für eigene Richtlinien der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Um als förderungswürdig anerkannt zu werden, werden an Praxisnetze besondere Anforderungen gestellt. So müssen bestimmte Strukturvorgaben erfüllt sein. Zudem werden bestimmte Anforderungen an die Qualität der Versorgung gestellt und die Netze müssen nachweisen, mit welchen Maßnahmen sie Verbesserungen der Qualität und der Wirtschaftlichkeit erreichen wollen.
Folgende Ärzte- bzw. Praxisnetze haben die Anerkennung von der KV Hessen erhalten:
Stufe 1 Netzanerkennung nach § 87 b SGBV:
GNEF - Gesundheitsnetz Frankfurt am Main eG
GNO – Gesundheitsnetz Osthessen eG
Basisstufe Netzanerkennung nach § 87 b SGBV
ÄNGie – Ärztenetz Kreis Gießen
piano - Praeventions- und Innovations-Aerztenetz Nassau-Oranien e.G. (Limburg)
PriMa - Prävention in Marburg e.G. (Marburg)