Ärztenetze in Hessen

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e-health Gesetz

 

Gewaltige neue Kosten und Probleme bei der elektronischen Gesundheitskarte

Austausch der Lesegeräte und aller Karten notwendig

Frisch aus der gematik, der Betreiber­gesellschaft für die Einführung der elektro­nischen Gesundheitskarte (eGK), kommen erneut Hiobs­botschaften zum eGK-Projekt: Im kommen­den Jahr muss zumindest ein Großteil der eGK-Lesegeräte ausgetauscht werden. Der Grund: Sie halten den Sicherheits­anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informations­technik (BSI) nicht mehr Stand. Das betrifft die stationären Lese­geräte, die seit 2011 bundesweit im Einsatz sind. Kosten: mindestens 100 Millionen Euro. Und: Sollte es jemals zur Nutzung der Lese­geräte für medizi­nische Anwendungen wie Notfall­datensatz und Patienten­akte kommen, hätten sie Experten zufolge die Anfor­derungen des Medizi­nprodukte­gesetzes zu erfüllen – es ist unklar, ob die neuen Geräte das leisten können.

Außerdem müssen bis 2017 alle elektronischen Gesundheits­karten ausgetauscht werden, weil auch die aktuellen Karten der 1. Generation den Sicherheits­anfor­derungen nicht mehr entsprechen. Kosten: mehr als 300 Millionen Euro.

Und noch mehr: 2016 sollen sämtliche Praxen mit den sogenannten Konnek­toren ausgestattet werden, um sie an die Telematik-Infra­struktur anzuschließen. Kosten pro Konnektor: etwa 1000 Euro. Für alle Praxen und Medizi­nischen Versorgungs­zentren zusammen macht das mehr als 100 Millionen Euro. Dabei sind weitere Kosten bei Ärzten etwa für Verwaltung, Beschaffung, Instal­lation und Umstellung neuer Lese­geräte, neuer eGK und der Konnektoren noch nicht mitgerechnet.

Die Arztpraxen sollen an ein zentrales, teures und niemals sicheres Zwangs­system angebunden werden, um im ersten Schritt das Versich­ertenstamm­daten­management zu übernehmen. Das gehört aber nicht in die Praxen – sie sind keine Außen­stellen der Kassen. Wir sind Ärzte und wir schützen die Daten unserer Patienten. Wir sind für moderne Technik, aber nur daten­sparsam und dezentral. Und die weitere Geld­verschwen­dung ist angesichts des Mangels in der heutigen „Versorgung“ nicht zu vertreten.

 

Der Online-Rollout des Milliardenprojektes elektronische Gesundheitskarte (eGK) verzögert sich weiter. Weitere geplante Tests werden nach Angaben der AOK Bayern erst Mitte Dezember starten. Selbst Befürworter befürchten mittlerweile ein komplettes Scheitern.

Die eGK hat bereits Milliarden verschlungen – und funktioniert immer noch nicht richtig.
Neue Zusatzanwendungen, die die eGK von ihren Vorläufermodellen unterscheiden sollen, verzögern sich weiter. Nach Angaben der AOK Bayern werden Tests, mit denen die ersten Online-Funktionen erprobt werden sollen, erst Mitte Dezember starten. Dann sollen rund 500 Arztpraxen im Nordwesten Deutschlands Probeläufe zu einem Abgleich der Versichertendaten beginnen. Im Mai 2017 sollen 500 weitere Praxen in Bayern und Sachsen dazu kommen, heißt es von der bundesweit größten AOK.

Ursprünglich sollte die Karte bereits ab dem Jahr 2006 umfangreiche Zusatzfunktionen bieten, wie etwa einen Notfalldatensatz oder eine digitale Patientenakte. Davon ist bislang nichts umgesetzt, die neue Karte unterscheidet sich von der alten nach wie vor nur durch das Foto, das mittlerweile aufgedruckt ist.

Schuld an den Verzögerungen ist nach Ansicht des E-Card-Beauftragten der AOK Bayern, Georg Steck, vor allem die Industrie. Sie setze die Liefertermine für neue Karten-Lesegeräte, die möglichst hohe Datenschutzanforderungen erfüllen, immer weiter nach hinten. „Es wird regelmäßig nur verschoben“, kritisiert Steck die Lieferfirmen. Hersteller wollen derzeit dazu nicht Stellung nehmen. So verweist die Telekom-Tochter T-Systems auf vertragliche Vereinbarungen, die Vertraulichkeit festlegten.

Siegfried Jedamzik, der Geschäftsführer der bayerischen E-Card-Initiative Baymatik, warnt unterdessen vor einem Scheitern der Karte. Wenn es weitere Verzögerungen gebe, würden in der Gesellschaft und der Politik Forderungen immer lauter, „das Projekt vielleicht doch mal einzustellen“, sagt Jedamzik. Deshalb müssten neue Funktionen der eGK endlich durchgesetzt werden, fordert der Baymatik-Chef. Gleichzeitig könnten in den nächsten Jahren zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe durch die E-Card entstehen. Bis jetzt ist nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes bereits über eine Milliarde Euro geflossen. Dazu könnte bis 2019 noch einmal deutlich über eine Milliarde kommen, heißt es aus Kassenkreisen.

 

 

Pressemitteilung der Freien Ärzteschaft vom 18.4.2016

Kongress der Freien Ärzteschaft: Verfassungsrechtler kritisiert System der ambulanten Medizin

Auf dem Kongress Freier Ärzte am Samstag in Berlin wurde harte Kritik an den immer tieferen staatlichen Eingriffen in die ambulante Medizin geübt. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Udo Di Fabio, sprach von einer gelenkten Marktwirtschaft im Gesundheitssystem. Der Staat habe sich immer tiefer in eine Lenkungsspirale hineinbegeben. Daraus resultiere der Hybridcharakter der Tätigkeit niedergelassener Ärzte: Einerseits seien die Honorare für ärztliche Leistungen in der ambulanten Medizin gedeckelt, andererseits seien die freiberuflichen Praxisärzte aber unternehmerisch tätig.
 
Das Honorarbudget erinnere ihn an eine Comedy-Show, so Di Fabio. „Entweder ich bin angestellt, oder ich bin selbständig, dann kann ich aber auch alle Leistungen abrechnen. Ein Bäcker verschenkt doch auch nicht die Hälfte seiner Brötchen.“ Die Honorierung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung sei ein „Heuchel-System“ und die Budgetierung führe zu einer Einschränkung der verfassungsmäßig gesicherten freien Berufsausübung.
 
„Unrentable Kliniken müssen geschlossen werden“
 
Auch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, kritisierte die Bestrebungen der Politik, die Ärzte zu Angestellten der Krankenkassen zu degradieren, etwa durch die Einrichtung der Terminservicestellen. In den ersten drei Monaten seien bundesweit lediglich 20.000 Facharzttermine vermittelt worden – bei rund 1 Milliarde Patientenkontakten der Praxisärzte pro Jahr. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz treibe die Politik zudem die Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung voran. Man versuche hier marode Kliniken unter anderem mit dem Honorar der niedergelassenen Ärzte über Wasser zu halten. „Das ist nicht zu akzeptieren. Unrentable Kliniken müssen geschlossen werden – je eher, desto besser“, forderte Gassen.
 
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ), Dr. Axel Brunngraber, wies angesichts der Rationierung von medizinischen Leistungen darauf hin, dass es im Sachleistungssystem nicht möglich sei, die Situation für Patienten und Ärzte zu verbessern. Nur mit einem transparenten Modell der Kostenerstattung wie in vielen anderen europäischen Staaten könne die Abwärtsspirale gestoppt werden, sagte Brunngraber.
 
Budgetierung auch in der Privatmedizin
 
In der Privatmedizin drohten mit der Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ebenso harte Einschnitte, sagte FÄ-Bundesvorsitzender Wieland Dietrich. Wenngleich die GOÄ-Novellierung gescheitert sei, unterstütze  die Bundesärztekammer unter ihrem Vorsitzenden Frank-Ulrich Montgomery weiter eine für Patienten höchst bedenkliche Einflussnahme  der Privaten Krankenversicherungen und der Länder auf die Gebührenordnung. „Die Freie Ärzteschaft wird den Druck auf die Bundesärztekammer aufrechterhalten“, betonte Dietrich. „Wir fordern ganz klar, dass die jetzige Bundesärzteordnung und der sogenannte Paragrafenteil der GOÄ als sinnvoller Rahmen erhalten bleiben. Nur die Leistungsbeschreibungen müssen aktualisiert werden, und natürlich muss nach 20 Jahren kurzfristig eine Anhebung  der Honorare erfolgen.“ Auch der Vorsitzende der MEDI-Verbunds Berlin, Dr. Matthias Lohaus, machte klar, dass die GOÄ Thema des nächsten Ärztetages im Mai in Hamburg sein werde. „Montgomery hat keinerlei Verantwortungsgefühl und muss zurücktreten“, forderte Lohaus.
 
„Große Bedrohung für die Zivilisation“
 
Diskutiert wurde auf dem Kongress zudem die zunehmende Datensammelwut im Gesundheitswesen. Der Berliner Medizinhistoriker Professor Paul U. Unschuld bezeichnete das Projekt elektronische Gesundheitskarte als „große Bedrohung für die Zivilisation“. Sie diene nicht dazu, das Gesundheitswesen zu verbessern, sondern allein finanziellen Interessen. Die elektronische Patientenakte bezeichnet er als einen „von der Industrie gewünschten Nacktscanner“.
 
„Um das Privileg des geschützten Arzt-Patienten-Kontaktes zu erhalten, müssen wir dafür sorgen, dass die Patientendaten nicht unter die Räder kommen“, betonte Dr. Silke Lüder. Die stellvertretende FÄ-Bundesvorsitzende kritisierte, dass sich Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung kritiklos an Plänen für Gesundheitsdatenberge beteiligten. Die Freie Ärzteschaft und andere Verbände prüften derzeit mit dem Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgericht Berlin, Meinhard Starostik, eine Verfassungsbeschwerde gegen das E-Health-Gesetz. Starostik, der aktuell auch an einer Verfassungsbeschwerde gegen die neue Vorratsdatenspeicherung arbeitet, äußerte die Vermutung, dass „allmählich ein Umdenken in der Juristerei stattfindet und sich am Ende das Bundesverfassungsgericht eventuell auch gegen die Massensammlung von Gesundheitsdaten aussprechen könnte“.

 

Pressemitteilung der Aktion „Stoppt die e-Card“ vom 04.12.2015
 

Aktion „Stoppt die e-Card“: Bundestag will gläserne Patienten

Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition hat der Deutsche Bundestag das sogenannte E-Health-Gesetz durchgewinkt. Jahrelange sachliche Kritik an dem Überwachungsprojekt wurde ausgeblendet. „Das Pleitenprojekt elektronische Gesundheitskarte (eGK oder e-Card) hat in den mittlerweile zehn Jahren Planung schon Milliarden Euro verschlungen, aber bisher keinen Nutzen für die Gesellschaft erbracht“, sagte Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „Stoppt die e-Card, am Freitag in Hamburg. „Im Gegenteil: Das Gesamtprojekt ist unsicher, teuer und gefährlich. Das scheint unsere Bundestagsabgeordneten aber nicht zu tangieren. Es wurden schon Unsummen ausgegeben und weitere werden folgen.“ Denn alle Chipkarten für die Versicherten müssten bis 2017 für etwa 350 Millionen Euro erneuert werden. Zudem müssten entgegen aller Versprechungen die Kartenlesegeräte in den Arztpraxen ausgetauscht werden, da die Sicherheit der Datenweiterleitung nicht gegeben sei.

„Im Jahr 3 nach Edward Snowden ist das eGK-Projekt nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert Kai-Uwe Steffens, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. „Bundeskanzlerin Angela Merkel hat kürzlich Daten als Rohstoffe des 21. Jahrhunderts bezeichnet. Es kann doch aber bei den Patientendaten nicht um einen Claim gehen, für den die Regierung großzügig Schürfrechte an alle möglichen Lobbyisten vergibt.“ Mit dem E-Health-Gesetz werde klar, dass es einigen Akteuren in erster Linie darum gehe, in einer zentralisierten Totalvernetzung eine elektronische Patientenakte für alle Bürger durchzusetzen, deren datenschutzkonforme Verwaltung die meisten Versicherten überfordern würde.

Dr. Manfred Lotze, Vertreter der Ärzteorganisation IPPNW im Bündnis „Stoppt die e-Card“, ergänzt: „Pharmaindustrie, Biotechnologiefirmen und weitere Gesundheitskonzerne scharren schon mit den Füßen, um die Krankheitsdaten für ihre Zwecke mit Big-Data-Algorithmen profitbringend auswerten zu können.“ Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 4. November 2015 habe augenscheinlich nur dazu geführt, dass das E-Health-Gesetz hinsichtlich der Einflussnahme der Industrie weiter gelockert und der Druck auf Patienten und Ärzteschaft verschärft wurde. „Die Lobbyisten haben sich auf breiter Front durchgesetzt“, konstatiert Lotze.

Die Bündnis-Patientenvertreterin Gabi Thiess kritisiert, dass das Gesetz aus dem Haus von Minister Gröhe ein reines Zwangsgesetz sei, mit dem Patienten und Ärzte mithilfe von Sanktionen gezwungen werden sollen, das Schnüffelprojekt durchzusetzen. „Ich als gesetzlich Versicherte erwarte, dass mein Arzt sich nicht mit elektronischen Akten über mich beschäftigt, sondern die ärztliche Schweigepflicht schützt, mir zuhört und seine Aufmerksamkeit auf mich als Mensch richtet.“ Dies werde durch das Gesetz zur „elektronischen Gesundheit“ künftig aber erschwert und nicht gefördert. Auf kritische Patienten könne nun noch mehr Druck ausgeübt werden, die Schnüffelkarte zu benutzen, und die Krankenkassen könnten künftig die Ausstellung einer Ersatzversichertenbescheinigung auf Papier verweigern und Versicherte finanziell bestrafen. „Das Gesetz hilft nur den Lobbyisten von Kassen, IT-Firmen und Gesundheitswirtschaft,“ so Thiess.

Auch die Gerichte sehen den Datenspeicherwahn der Krankenkassen kritisch: In einem Urteil vom Dienstag dieser Woche hat das Sozialgericht Mainz einer Kasse untersagt, das Foto des Versicherten bei einem externen Dienstleister auf Dauer speichern zu lassen (Az. S14 KR 477/15). „Jeder Versicherte kann bei seiner Kasse auf Antrag und mit Bezug auf dieses Urteil selbst für seine informationelle Selbstbestimmung eintreten“, erläutert Patientenvertreterin Thiess. „Der Datensammelwut der Kassen über die Köpfe von uns Patienten hinweg muss ein Riegel vorgeschoben werden.“
 
 

 

 

Auszug  aus der website änd  Mi, 04.11.2015 18:47 / Aus Berlin: Thomas Trappe, änd

Anhörung zum E-Health-Gesetz

Der Patient soll die Datenhoheit haben

Im Gesundheitsausschuss des Bundestags wurde am Mittwoch ein weiterer Schritt hin zur Verabschiedung des E-Health-Gesetzes gegangen – mit der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen und maßgeblich Betroffenen des Gesetzes. Die  Sachverständigen begrüßten das Gesetz mehrheitlich. Zentrales Thema war die Patientensouveränität. Und die Kassen pochen darauf, dass es keine Parallelnetze zur Telematik gibt, auch nicht vorübergehend.

Die für jedes Gesetzgebungsverfahren übliche Anhörung hat den Zweck, die politische Entscheidung fachlich zu unterfüttern und Einwände von Verbänden in die Gesetzgebung einfließen zu lassen, aber auch, sich die Positionen der einzelnen Parteien von außen bestätigen zu lassen. Sechs Einzelsachverständige waren vom Ausschuss geladen, durch die Bank begrüßten sie das Gesetz. „Uneingeschränkt“ bringe das Gesetz das Gesundheitswesen nach vorne, sagte zum Beispiel Dr. Friedrich Köhler, Professor an der Berliner Universitätsklinik Charité. Der Gesetzentwurf sei "ein Meilenstein“, meinte er, die Digitalisierung werde in den nächsten Jahren der „Haupttreiber für den medizinischen Fortschritt“ sein. Der Medizininformatiker Prof. Peter Haas erklärte, dass Potenziale für die Nutzung der eGK und Telematik „unerschöpflich“ seien, die Basis dafür sei die elektronische Gesundheitsakte.

Die elektronische Patientenakte ist ein mittelfristiges Ziel des E-Health-Gesetzes. „Diese muss eine feste Struktur haben“, sagte Haas, dürfe also nicht mit Daten überlastet werden, „sonst verirrt sich der Arzt darin“. Die Sachverständige Prof. Britta Böckmann, die das Gesetz „aus ganzem Herz begrüßt“, sieht noch erheblichen Bedarf an Grundsatzdiskussionen, nicht nur zur elektronischen Patientenakte. „Wir müssen schauen, wie wir den Patienten in seiner Rolle stärken“, sagte sie, „er muss der sein, der die Daten managt und auch darüber entscheidet, was eingestellt wird“. Zu diskutieren sei auch, wie es Versicherten ermöglicht werden könne, Daten in die eigene Patientenakte einzustellen, die sie selbst gesammelt haben. Grundsätzlich könnten solche Richtungsentscheidungen nicht in einem Gesetz getroffen werden, sondern müssten Inhalt eines fortlaufenden Verfahren sein. „Wir brauchen einen Masterplan für die nächsten Jahre, eine E-Health-Strategie“, so Böckmann. Das sollte im Gesetz auch festgeschrieben werden.

Haas bezeichnete es als „lebensfremd“, dass die Daten der elektronischen Patientenakte nicht beim Patienten selbst, sondern beim behandelnden Arzt verbleiben sollen und die Versicherten diese dann nur vor Ort in der Praxis einsehen dürften. Realitätsnäher, praktikabler und vor allem patientenorientierter sei eine Speicherung beispielsweise auf Smartphones, verbunden mit der Möglichkeit, über gesicherte E-Mails mit dem Arzt zu kommunizieren. „Wir schaffen da etwas, was in drei Jahren keine Akzeptanz finden wird. Lassen Sie uns das Geld lieber in sichere Anwendungen für Patienten investieren.“

Verbesserungen beim Datenschutz angemahnt

Immer wieder wurde in der Anhörung auf Datenschutzfragen gezielt, ein zentraler Kritikpunkt, der die E-Health-Politik der vergangenen Jahre begleitet. Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sagte, dass das gesamte eGK- und Telematikprojekt auf der Annahme beruhe, dass die Anwendungen und die Zahl der Nutzer zunehme, „sonst ergibt es ökonomisch keinen Sinn“. Man werde deshalb „damit rechnen müssen, dass die Selbstbestimmung der Patienten durch monetäre Anreize, oder auch Sanktionen, unterlaufen wird“. Besser als die bisher geplante Komplettvernetzung durch Telematik sei die Entwicklung von Punkt-zu-Punkt-Kommunikationen, „Modelle dafür gibt es ja auch bereits“. Auch die Verbraucherzentrale mahnte Verbesserung beim Datenschutz an.

Erwartungsgemäß radikaler formulierte es die Hamburger Allgemeinärztin Dr. Silke Lüder. Sie ist Sprecherin der Initiative „Stoppt die E-Card“, die ihre Hauptforderung im Titel trägt. „Dieses Projekt gleicht einem Flugzeug, das man ohne Kurs und Ziel starten lässt“, sagte sie. Nicht nur die Patienten, sondern auch die Ärzte seien bei den Planungen des Gesetzes außen vor gelassen worden, „es gibt nur Zwangsmaßnahmen, das ist wenig überzeugend“. Arztpraxen, so heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Initiative, würden zu „Kontroll- und Außenstellen der Krankenkassen“ degradiert, und nahezu alle Innovationsversprechen des Gesetzes würden nicht erfüllt oder seien auf anderen Wegen erreichbar. „Wir schlagen deshalb ein Moratorium vor“, sagte Lüder, „und einen sofortigen Stopp aller Anwendungen“.

Pfeiffer: Keine Parallelnetze zulassen

Nicht weniger scharf schossen Kassenvertreter gegen die Ärzteschaft. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wurde in einer ersten Wortmeldung nach ihrer Einschätzung zur Sinnhaftigkeit von telemedizinischen Anwendungen befragt. Sie verwies auf das Beispiel der telemedizinischen Überwachung von Herzschrittmachern, bei der von Ärzteseite ein möglichst hoher Kontrollintervall angestrebt werde, weil dies „mehr Abrechnungsmöglichkeiten“ bringe. Dies sei das Problem vieler telemedizinischer Anwendungen, denen sie grundsätzlich aber aufgeschlossen gegenüber sei, „wenn es einen Nutzen für die Patienten bringt“.

„Völliges Unverständnis“ äußerte Pfeiffer dafür, dass im bisherigen Gesetzentwurf neben dem Telematiknetz der gematik – hier ist die GKV ein Gesellschafter – erst einmal auch andere Netze zugelassen werden sollen. Sie zielte damit wohl vor allem auf das sogenannte Safenet der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Wenn die Telematikinfrastruktur aus Beitragsgeldern finanziert werde, forderte Pfeiffer, müssten darüber dann „auch sämtliche Daten laufen“. Es sei ein Fehler, „Parallelnetze im Übergang zuzulassen“. Christian Peters, der beim AOK-Bundesverband für das Thema ambulante Versorgung zuständig ist und als einer der sechs Sachverständigen geladen war, argumentierte ähnlich. Man müsse „sektorspezifische Netze verhindern“, sagte er. „Regionale Versorgungsnetze“ hingegen sollten nicht zu sehr durch „bundeseinheitliche Regeln eingeschränkt werden“.

Mi, 04.11.2015 18:47 / Aus Berlin: Thomas Trappe, änd

 

Reif für die Tonne: Elektronische Gesundheitskarte erstickt in Problemen

Donnerstag, August 27, 2015
Hamburg

Und täglich grüßt das Murmeltier: Wieder einmal werden die Tests für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verschoben. Hieß es einst, im Oktober 2014 gehe es los, folgte alsbald der neue Starttermin April 2015, dann November 2015 und nun 1. Quartal 2016. „Es ist unverantwortlich und nahezu lächerlich, dass Politik und Krankenkassen weiter einer Illusion hinterherjagen und trotz aller Pannen, in den Sand gesetzter Milliarden und gegen jede Vernunft an diesem Projekt festhalten“, sagte Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „Stoppt die e-card“, heute in Hamburg. „Wir fordern einen Stopp des Projekts.“ Dr. Manfred Lotze, Vertreter der Organisation IPPNW (International Physicians for the Prevention of Nuclear War) in dem Bündnis, betonte: „Mit der eGK werden allein die Interessen von Kassen, Gesundheitswirtschaft und IT-Industrie bedient.“ 

Erneut würde viel Geld verschwendet und der Datenschutz stehe einmal mehr in Frage, kritisierte Lüder. Denn offenbar beißt sich die Industrie an den Sicherheitsanforderungen die Zähne aus und kann daher bislang die sogenannten Konnektoren nicht liefern. Als eine Art Router sollen sie die Arztpraxen mit der Datenautobahn der Gematik verbinden, der Betreiberorganisation der eGK. Aufgebaut hat diese Datenautobahn die Arvato AG, eine Tochter des Bertelsmann-Konzerns. Und noch etwas könnte zum Problem werden: Entgegen allen früheren Versprechen muss wohl ein Großteil der heutigen Kartenlesegeräte in den Arztpraxen erneut für mehrere 100 Millionen Euro ausgetauscht werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll diese Kartenlesegeräte nur bis Ende 2017 genehmigt haben. Auch die teuren elektronischen Gesundheitskarten selbst müssen bis 2017 ausgetauscht werden. 

„Zentral gespeicherte Daten wie beim eGK-System sind nicht sicher und werden es nie sein“, sagte Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Das System der eGK“, erläuterte der Informatiker, „birgt große Risiken für die Vertraulichkeit persönlichster Informationen. Schon der Abgleich der sogenannten Versichertenstammdaten würde eine enorme Datenmenge anhäufen. Daraus ließen sich Aussagen über die Krankengeschichte von Patienten ableiten. Denn beim Online-Prüfabgleich der Daten auf der Karte mit denen der Krankenkasse fallen an den Verbindungs- und Sammelstellen Informationen über Ort und Zeit der Arztbesuche an. Diese Stellen werden damit zu einem lohnenden Ziel für Hacker.“   Die Patientenvertreterin der Aktion „Stoppt die e-Card“, Gabi Thiess, betonte zudem: „Jeder Bürger hat das Recht, selbst über den Verbleib und die Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Mit der eGK hebelt die Politik dieses Grundrecht aus.“ Die Bürger wollten keine Dauerüberwachung, sondern brauchten eine gute Medizin mit Ärzten vor Ort, mehr Zeit und Zuwendung sowie einem dauerhaften Schutz ihrer Daten. Dazu seien Investitionen in datensparsame und dezentrale Datenhaltung und Kommunikation notwendig.

 

 

Die Zwangsanbindung aller Arztpraxen an die zentrale e - Card Infrastruktur wird abgelehnt

Das hat die KBV VV am Freitag beschlossen, und damit die seit Jahren bestehende Beschlusslage der Gremien der Ärzteschaft bekräftigt.

Und wer das für eine Selbstverständlichkeit hält, ist schlecht informiert über das, was sich  da hinter den Kulissen des weltgrößten IT - Projektes gerade abspielt.

Wie immer wurde von administrativen Kreisen im Apparat versucht, die klare Abstimmung der VV gegen den Zwang zum "Versichertenstammdatenmanagement" in den Arztpraxen zu verhindern. Hier wie auch in Kammern und Behörden hat sich überall ein sich selbst erhaltender "Telematik - Apparat" entwickelt, dessen Arbeitsplätze und dessen Wachstum von dem Weiterlaufen des e - Card Projektes direkt abhängt.

Auch in einem anderen VV - Beschluss haben sich die Kritiker durchgesetzt, es wird eine Neuverhandlung des Gesetzes zur "elektronischen Gesundheit" (E-Health) verlangt. Was da drin steht ist den meisten Kollegen überhaupt nicht klar. Ein Zwangsgesetz sondergleichen. Mit einer großen Zahl an finanziellen Sanktionsmaßnahmen gegen die Ärzteschaft.

E-Medikationsplan, zeitraubende E- Notfalldatensätze, Organspendeerklärungen, alles völlig hypertroph und am besten ohne Bezahlung, alle Formulare nur noch "e" (Rezepte, Einweisungen, AUs, und was den völlig weltfremden Entwicklern noch so einfällt) Glaubt irgend jemand, dass man dann noch sinnvoll arbeiten kann? Oder seine Daten schützen kann? Und, nach dem neuen Gesetz, finanzielle Strafen für jeden Arzt, wenn er sich dem Onlineanschluss widersetzt. Alles kein Problem?

Auch der 2. Beschluss mit der Kritik am e-Health Gesetz war nicht im Interesse der Telematik-Abteilungen. Sie hoffen eher auf das Glückspiel mit der Gesundheitspolitik, "gebe ich dir das Versichertenstammdatenmanagement in den Praxen lässt du mir das KV Safenet im Gesetz", ganz im Gegensatz zu den Wünschen der kranken Kassen, die genau das verhindern wollen.

Aber solche Kuhhändel nützen uns nichts.

Es geht, und man hat inzwischen den Eindruck, dass die verehrte Kollegenschaft sich nicht immer der Tragweite der Angelegenheit bewusst ist, um nicht weniger als

den Onlineanschluss aller Praxen an eine jetzt schon fertig von Arvato (Bertelsmannkonzern) aufgebaute zentrale Infrastruktur in der Hand der Kassen.Ziel der Kassen: Die ganze "Versorgung" selbst zu managen. Ärzte am Onlinehalsband. Freiberuflichkeit in kurzer Zeit: völlig ade.

Wollt Ihr das?

Das ganze Projekt läuft seit 10 Jahren nicht richtig. Unsere Gegner wissen genau warum. Weil die "Ärzteschaft blockiert". Richtig so. Wir blockieren weiter! Weil das "Projekt "eine Gefahr für Patienten und Ärzte ist. Und dafür sind solche Beschlüsse, wie der von Axel Brunngraber eingebrachte eben wichtig. Sogar sehr wichtig.

Aber die Kollegenschaft muss schon mitziehen. Wenn sich die Testpraxen und die Testnetze im Norden und im Süden (Bayern!) kaufen lassen, ist das eben schlecht für uns und gut für unsere Gegner.

Also schlagen wir vor: Keine Tests für dieses Projekt!

LG

Silke Lüder

Freie Ärzteschaft